Peer-Review-Verfahren

Artsürem Publishing wendet auf wissenschaftliche Bücher und Sammelbände, die in den Bereich seiner aktiven Reihen fallen, ein doppelblindes Peer-Review-Verfahren an.

1. Erste editorische Prüfung

Alle Einreichungen werden zunächst vom Redaktionsteam im Hinblick auf thematische Passung, formale Vollständigkeit, wissenschaftliche Darstellung und Übereinstimmung mit den ethischen und editorischen Richtlinien des Verlags geprüft. Manuskripte, die außerhalb des Profils des Verlags liegen oder die wissenschaftlichen Mindeststandards nicht erfüllen, können in diesem Stadium abgelehnt werden.

2. Anonymisierung und externe Begutachtung

Einreichungen, die die erste Prüfung bestehen, werden anonymisiert und an mindestens zwei unabhängige externe Gutachterinnen oder Gutachter mit einschlägiger Expertise gesandt. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage fachlicher Kompetenz und institutioneller Unabhängigkeit.

3. Interessenkonflikte

Gutachterinnen und Gutachter werden nicht bestellt, wenn vernünftigerweise von einem Interessenkonflikt auszugehen ist. In der Regel sollen sie nicht derselben Institution wie die Autorin oder der Autor angehören und keine jüngere direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ihr oder ihm gehabt haben.

4. Bewertungskriterien

Die Gutachterinnen und Gutachter werden gebeten, das Manuskript anhand folgender Aspekte zu beurteilen:

- Originalität und wissenschaftlicher Beitrag;

- Klarheit der Forschungsfrage oder editorischen Konzeption;

- theoretische Kohärenz;

- methodische Tragfähigkeit, sofern anwendbar;

- Umgang mit Quellen und Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur;

- allgemeine Eignung für die betreffende Reihe.

5. Mögliche editorische Entscheidungen

Auf Grundlage der Gutachten kann die editorische Entscheidung wie folgt ausfallen:

- Annahme;

- Annahme mit geringfügigen Überarbeitungen;

- grundlegende Überarbeitung und erneute Einreichung;

- Ablehnung.

6. Divergierende Gutachten

Wenn die Gutachten erheblich voneinander abweichen, kann das Manuskript an eine weitere Gutachterin bzw. einen weiteren Gutachter gesandt oder durch das Editorial Board erneut geprüft werden.

7. Überarbeitungsprozess

Autorinnen und Autoren werden aufgefordert, ihr Manuskript im Lichte der Gutachten zu überarbeiten und eine klare Stellungnahme einzureichen, aus der hervorgeht, wie jeder wesentliche Punkt berücksichtigt wurde.

8. Einsprüche

Autorinnen und Autoren können einen begründeten wissenschaftlichen Einspruch einreichen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Entscheidung auf einem sachlichen Missverständnis oder einem schwerwiegenden Verfahrensproblem beruht. Einsprüche werden vom Verlag im Einzelfall geprüft.

9. Endgültige Entscheidung

Die endgültige Publikationsentscheidung wird vom Verlag nach Prüfung der Gutachten, des überarbeiteten Manuskripts und der Empfehlung des zuständigen editorischen Gremiums getroffen.